Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für die Nutzung von TattooOrbit durch Tattoo-Studios. Vertragspartner ist die InnovaDrive UG (haftungsbeschränkt).

Stand 27.09.2026 · InnovaDrive UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „TattooOrbit" (nachfolgend „Plattform") durch gewerbliche Kunden, insbesondere Tattoo-Studios (nachfolgend „Kunde").

(2) Betreiberin der Plattform und Vertragspartnerin des Kunden ist die

InnovaDrive UG (haftungsbeschränkt)
Weierstraße 35, 50354 Hürth, Deutschland
Amtsgericht Köln, HRB 127798
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Leyendecker

(nachfolgend „Anbieter"). TattooOrbit ist eine Marke des Anbieters.

(3) Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(5) Soweit die Parteien einen gesonderten Einzelvertrag geschlossen haben (Mustervertrag Plattformnutzung), gehen dessen Regelungen diesen Bedingungen vor.

(6) Die Leistungsbeschreibung und das Servicelevel (Anhang A) sowie die Rahmenbedingungen der Gewinnspielfunktion (Anhang B) sind Bestandteil dieser Bedingungen.

2. Gegenstand des Vertrags

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in Anhang A und umfasst insbesondere:

a) die Führung von Kundenkommunikation über die WhatsApp Business Platform, einschließlich einer KI-gestützten Assistenz zur Qualifizierung von Anfragen und zur Anbahnung von Terminen;

b) eine öffentlich erreichbare Buchungsseite, über die Endkunden des Kunden Termine wählen und eine Anzahlung leisten, sowie öffentlich erreichbare Zahlungs- und Anzahlungsseiten, über die Endkunden Zahlungen (mit oder ohne Terminbezug) und Anzahlungen zu bestehenden Terminen leisten;

c) Kundenverwaltung, Terminkalender mit Artist-Zuweisung, Kalendersynchronisation, Zahlungs- und Rechnungsfunktionen;

d) die Anlage und Steuerung von Werbekampagnen über die Schnittstellen von Meta;

e) eine Gewinnspielfunktion zur Gewinnung von Interessenten (Einzelheiten in Anhang B);

f) die Erzeugung kurzer Videosequenzen aus Fotografien fertiggestellter Tätowierungen mit Hilfe künstlicher Intelligenz (Ziffer 6).

(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform, nicht einen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere schuldet er keine bestimmte Zahl von Anfragen, Terminen oder Umsätzen.

(3) Der Anbieter wird nicht Partei der Verträge zwischen dem Kunden und dessen Endkunden. Der Vertrag über die Tätowierungsleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dessen Endkunden zustande. Der Anbieter stellt lediglich die technischen Mittel für dessen Anbahnung und Abwicklung bereit.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform fortzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertragliche Kernnutzen erhalten bleibt. Über die Einstellung wesentlicher Funktionen informiert er den Kunden mit einer Frist von einem Monat in Textform.

3. Vertragsschluss und Einrichtung

(1) Eine öffentliche Selbstregistrierung besteht nicht. Der Anbieter richtet das Kundenkonto ein und schaltet es frei.

(2) Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kundenkontos durch den Anbieter zustande, sofern die Parteien nicht zuvor einen gesonderten Einzelvertrag geschlossen haben; in diesem Fall gilt dessen Datum.

(3) Der Anbieter teilt dem Kunden den Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform mit. Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für den Beginn der Mindestlaufzeit nach Ziffer 8.

(4) Die Ersteinrichtung — Anbindung der Rufnummer an die WhatsApp Business Platform, Grundkonfiguration — nimmt der Anbieter vor. Der Kunde wirkt hierbei mit, insbesondere durch Bereitstellung der erforderlichen Zugänge, Nachweise und Angaben. Die Verbindung seiner Zahlungskonten bei Stripe und/oder PayPal nimmt der Kunde über die Verfahren der Zahlungsdienstleister selbst vor (Stripe-Connect-Onboarding, PayPal-Partner-Verbindung in den Einstellungen der Plattform); der Anbieter stellt hierfür die Verknüpfung bereit. Ohne ein verbundenes Zahlungskonto können Anzahlungen und Zahlungen über die Plattform nicht entgegengenommen werden; PayPal steht Endkunden nur zur Wahl, wenn der Kunde ein PayPal-Händlerkonto verbunden hat. Zeiträume, in denen die Einrichtung an einer Freigabe eines Drittanbieters hängt, hat der Anbieter nicht zu vertreten.

4. Einbindung von Drittanbietern

(1) Die Plattform bindet Leistungen Dritter ein. Zum Stand dieser Bedingungen sind das insbesondere: Meta Platforms Ireland Ltd. (WhatsApp Business Platform, Werbeschnittstellen), OpenAI Ireland Ltd. bzw. OpenAI, L.L.C. (KI-Textverarbeitung und Bildbearbeitung), Google Cloud EMEA Ltd. (KI-Videoerzeugung), Stripe Payments Europe Ltd. und PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (jeweils Zahlungsabwicklung), Google Ireland Ltd. (Kalendersynchronisation), ElevenLabs Inc. (Sprachsynthese, optional) und Twilio Ireland Ltd. (Beschaffung verwalteter Rufnummern).

(2) Für die Verfügbarkeit, den Funktionsumfang und die Nutzungsbedingungen dieser Dienste ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Ändert ein Drittanbieter seine Bedingungen oder stellt er seine Leistung ein, ist der Anbieter berechtigt, die betroffene Funktion anzupassen oder durch eine gleichwertige zu ersetzen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen und Richtlinien der eingebundenen Drittanbieter einzuhalten, soweit sie sein Verhalten betreffen — insbesondere die WhatsApp-Business-Richtlinien und die Werberichtlinien von Meta.

(4) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch diese Dienste regeln die Datenschutzerklärung des Anbieters und der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen.

5. Vergütung

5.1 Grundsatz

(1) Für die Nutzung der Plattform fällt kein laufendes Grundentgelt an. Der Anbieter wird ausschließlich erfolgs- und nutzungsabhängig nach den folgenden Absätzen vergütet.

(2) Alle in dieser Ziffer genannten Sätze und Beträge verstehen sich als Bruttobeträge; sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Ausgenommen ist der Preis nach Ziffer 6, der netto angegeben wird.

5.2 Erfolgsbeteiligung an durchgeführten Terminen

(3) Für jeden Termin, der über die Buchungsseite der Plattform gebucht und durchgeführt wurde, beträgt die Vergütung des Anbieters 15 % des Endbetrags.

(4) Endbetrag ist der Betrag, den der Kunde seinem Endkunden für die erbrachte Leistung berechnet. Der Kunde legt ihn in der Plattform fest und ist zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet. Der Anspruch entsteht mit der Festlegung des Endbetrags.

(5) Maßgeblich ist der Satz, der im Zeitpunkt der Festlegung des Endbetrags gilt. Spätere Änderungen des Satzes wirken nicht auf bereits abgerechnete Termine zurück; der im Zeitpunkt der Festlegung geltende Satz wird technisch am jeweiligen Anspruch festgeschrieben.

5.3 Anzahlung des Endkunden

(6) Bei der Buchung eines Termins über die Buchungsseite leistet der Endkunde eine Anzahlung in Höhe von derzeit 50,00 EUR. Zahlungsempfänger ist der Kunde; die Zahlung wird auf seinem Zahlungskonto bei dem vom Endkunden gewählten Zahlungsdienstleister — Stripe oder, sofern der Kunde ein PayPal-Händlerkonto verbunden hat, PayPal — als Direktbelastung ausgeführt.

(7) In derselben Zahlung wird der Anzahlungsbetrag — abzüglich der Entgelte des Zahlungsdienstleisters, die nach Absatz 23 der Anbieter trägt — als Plattformgebühr an den Anbieter abgeführt. Der Kunde erteilt hierzu die erforderlichen Ermächtigungen und richtet seine Zahlungskonten entsprechend ein. Die Anrechnung nach Absatz 8 erfolgt stets in voller Höhe der Anzahlung.

(8) Die Anzahlung wird auf die Vergütung nach Absatz 3 angerechnet; sie ist kein zusätzlicher Posten. Der Kunde rechnet sie seinem Endkunden auf den Endbetrag an, sodass dieser im Studio entsprechend weniger zahlt.

(9) Anzahlungsbeleg. Es handelt sich um zwei getrennte Vorgänge in einer Zahlung: eine Anzahlung des Endkunden auf die Leistung des Kunden und eine Teilzahlung des Kunden auf die Vergütung des Anbieters. Über den als Plattformgebühr eingezogenen Anzahlungsbetrag erteilt der Anbieter dem Kunden unverzüglich einen Beleg mit gesondertem Steuerausweis (Anzahlungsbeleg) und stellt ihn in der Plattform bereit.

(10) Anzahlungsseite. Der Kunde kann für einen Termin, für den noch keine Anzahlung geleistet wurde — insbesondere einen von ihm selbst angelegten Termin —, über die Plattform ebenfalls eine Anzahlung in der Höhe nach Absatz 6 anfordern (Anzahlungsseite). Für sie gelten die Absätze 6 bis 9, 11 und 16 bis 19 entsprechend. Entsteht für den Termin keine Vergütung nach Absatz 3 — das ist bei Terminen, die nicht über die Buchungsseite gebucht wurden, stets der Fall —, steht der Betrag dem Kunden als Guthaben nach Absatz 13 zu.

(11) Der Kunde weist seine Endkunden vor der Buchung und vor einer Anzahlung auf die Anzahlung und die für sie geltenden Bedingungen hin. Der Anbieter stellt hierfür einen Text bereit und zeigt ihn auf der Buchungsseite und der Anzahlungsseite an; der Endkunde bestätigt ihn vor der Zahlung, und der Zeitpunkt der Bestätigung wird dokumentiert.

5.4 Offener Rest und Guthaben

(12) Offener Rest. Übersteigt die Vergütung nach Absatz 3 die vereinnahmte Anzahlung, wird der Unterschiedsbetrag

a) bei einer über die Plattform abgewickelten Zahlung des Endkunden einbehalten, höchstens jedoch in Höhe des noch offenen Betrags und höchstens in Höhe des Zahlbetrags, oder

b) vom Kunden über die Abrechnungsübersicht der Plattform beglichen.

(13) Guthaben. Unterschreitet die Vergütung nach Absatz 3 die vereinnahmte Anzahlung, steht der Unterschiedsbetrag dem Kunden zu. Er wird in der Plattform gesondert ausgewiesen und nicht mit offenen Beträgen des Kunden verrechnet. Er wird mit künftigen Vergütungsansprüchen verrechnet oder auf Anforderung des Kunden ausgezahlt.

(14) Rechnungen. Über die Vergütung eines Kalendermonats nach den Absätzen 3 und 20 sowie nach Ziffer 6 stellt der Anbieter eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer aus und stellt sie in der Plattform bereit. Anzahlungen, über die bereits ein Anzahlungsbeleg nach Absatz 9 erteilt wurde, werden in ihr mit ihrem Netto- und ihrem Steueranteil abgesetzt (§ 14 Abs. 5 UStG).

5.5 Zahlungsziel

(15) Die Vergütung für die in einem Kalendermonat durchgeführten Termine ist bis zum 15. Tag des Folgemonats auszugleichen. Maßgeblich für die Zuordnung zum Kalendermonat ist das Datum des Termins, nicht der Zeitpunkt der Festlegung des Endbetrags.

5.6 Absage eines Termins

(16) Termine können über die Plattform nur unter Angabe eines Grundes abgesagt werden. Der Grund entscheidet über die Anzahlung:

a) Verschiebung: Die Anzahlung wird auf den neuen Termin übertragen; die Vergütung entsteht erst mit dessen Durchführung.

b) Der Kunde kann den Termin nicht wahrnehmen: Die Anzahlung wird dem Endkunden erstattet; die Vergütung fällt nicht an.

c) Der Endkunde sagt mehr als 48 Stunden vor Terminbeginn ab: Die Anzahlung wird dem Endkunden erstattet; die Vergütung fällt nicht an.

d) Der Endkunde sagt später als 48 Stunden vor Terminbeginn ab oder erscheint nicht: Die Anzahlung verfällt und wird dem Kunden gutgeschrieben; die Vergütung fällt nicht an.

(17) Im Fall des Absatzes 16 Buchstabe d bleibt dem Endkunden der Nachweis offen, dass dem Kunden kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die Anzahlung ganz oder teilweise erstattet. Der Kunde hat einen entsprechenden Nachweis des Endkunden unverzüglich an den Anbieter weiterzuleiten.

(18) Eine verfallene Anzahlung steht wirtschaftlich dem Kunden zu. Sie befindet sich bereits als Plattformgebühr beim Anbieter und wird dem Kunden als Guthaben nach Absatz 13 gutgeschrieben.

(19) Berichtigung des Anzahlungsbelegs. Wird die Anzahlung erstattet (Absatz 16 Buchstabe b und c, Absatz 17) oder verfällt sie (Absatz 16 Buchstabe d), entfällt die Vergütung, auf die angezahlt wurde. Der Anbieter berichtigt in diesem Fall den Anzahlungsbeleg nach Absatz 9 durch ein gesondertes Dokument und weist die Berichtigung gesondert aus; der Kunde berichtigt seinen Vorsteuerabzug entsprechend (§ 17 UStG). Erstattungen an den Endkunden erfolgen auf demselben Zahlungsweg, auf dem die Anzahlung geleistet wurde. Bei einer Verschiebung nach Absatz 16 Buchstabe a bleibt der Anzahlungsbeleg unverändert und wird dem neuen Termin zugeordnet.

5.7 Zahlungsabwicklung ohne Buchung über die Plattform

(20) Wickelt der Kunde eine Zahlung über die Plattform ab, ohne dass ihr ein über die Buchungsseite gebuchter Termin zugrunde liegt, beträgt die Vergütung des Anbieters 5 % des Zahlbetrags. Das betrifft Zahlungen zu Terminen, die der Kunde selbst angelegt hat, ebenso wie Zahlungen ohne Termin, etwa für Waren. Die Zahlung erfolgt über die Zahlungsseite der Plattform; der Endkunde wählt dort den Zahlungsdienstleister (Stripe oder, sofern der Kunde ein PayPal-Händlerkonto verbunden hat, PayPal). Zahlungsempfänger ist der Kunde.

(21) Der Anbieter erbringt insoweit allein die technische Abwicklung der Zahlung; eine Vermittlung des zugrunde liegenden Umsatzes findet nicht statt. Die Vergütung wird bei der Zahlung einbehalten. Eine Anzahlung nach Absatz 6 fällt nicht an; eine vom Kunden für einen solchen Termin nach Absatz 10 angeforderte Anzahlung unterliegt nicht der Vergütung nach Absatz 20. Maßgeblich ist der Satz im Zeitpunkt der Erstellung des Zahlungslinks.

(22) Eine Pflicht, Zahlungen über die Plattform abzuwickeln, besteht nicht. Außerhalb der Plattform vereinnahmte Zahlungen lösen keine Vergütung aus.

5.8 Entgelte Dritter

(23) Entgelte des jeweiligen Zahlungsdienstleisters (Stripe oder PayPal) für Zahlungen, die der Kunde über die Plattform von seinen Endkunden entgegennimmt, trägt der Kunde. Entgelte des Zahlungsdienstleisters für eine Anzahlung nach den Absätzen 6 und 10 trägt der Anbieter.

(24) Entgelte von Meta für die Nutzung der WhatsApp Business Platform trägt der Kunde. Sie werden von Meta unmittelbar gegenüber dem Kunden über dessen Meta-Geschäftskonto abgerechnet; der Anbieter berechnet sie nicht weiter.

5.9 Steuerlicher Status des Kunden

(25) Der Kunde sichert zu, dass er der Regelbesteuerung unterliegt und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht in Anspruch nimmt. Er teilt dem Anbieter vor der Freischaltung seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie den auf seine Leistungen anzuwendenden Umsatzsteuersatz mit und hält beides aktuell. Ändert sich sein steuerlicher Status, zeigt er dies dem Anbieter unverzüglich in Textform an. Nimmt der Kunde die Kleinunternehmerregelung entgegen dieser Zusicherung in Anspruch, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; die Verantwortung für den Steuerausweis auf den Rechnungen an seine Endkunden trägt der Kunde.

5.10 Mitwirkung bei der Plattformmeldung

(26) Der Anbieter ist als Betreiber einer Plattform nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet, die dort genannten Angaben zum Kunden zu erheben, auf Plausibilität zu prüfen und jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Der Kunde stellt dem Anbieter die hierfür erforderlichen Angaben — insbesondere Rechtsform, Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer und ausstellender Staat, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Handelsregisternummer, Ansässigkeitsstaat, Kennung des Finanzkontos, bei natürlichen Personen das Geburtsdatum — auf Anforderung zur Verfügung und teilt Änderungen unverzüglich mit. Der Anbieter unterrichtet den Kunden über die ihn betreffenden übermittelten Angaben.

6. KI-Videofunktion

(1) Der Anbieter stellt eine Funktion bereit, mit der aus einer Fotografie einer fertiggestellten Tätowierung und einer kurzen Beschreibung des Artists eine etwa acht Sekunden lange Videosequenz im Hoch- oder Querformat erzeugt wird. Passt die Fotografie nicht in das Format, wird der Rand mit einer unscharfen Kopie der Fotografie gefüllt; beschnitten wird sie nicht. Die Erzeugung erfolgt unter Einsatz externer KI-Dienste.

(2) Preis. Je erfolgreich erzeugter Videosequenz berechnet der Anbieter einen Festpreis, der sich aus den Bezugskosten der eingesetzten Dienste ableitet, mindestens jedoch 2,99 EUR netto beträgt. Der Preis wird dem Kunden vor der Erzeugung angezeigt und ist von ihm zu bestätigen. Mit der Bestätigung wird der Preis festgeschrieben; spätere Änderungen der Preisbildung wirken nicht zurück.

(3) Abrechenbar ist nur ein Ergebnis. Eine Vergütung entsteht erst, wenn die erzeugte Datei beim Anbieter vorliegt und für den Kunden abrufbar ist. Fehlgeschlagene, abgebrochene oder vom Kunden nicht bestätigte Vorgänge werden nicht berechnet. Die vor der Preisbestätigung erzeugten Entwürfe (Analyse und Startbildvorschläge, einschließlich bis zu zwei Korrekturen) sind kostenfrei.

(4) Rechte an den Ausgangsdaten. Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die hochgeladene Fotografie zu diesem Zweck zu verwenden und an die eingesetzten Dienstleister zu übermitteln — insbesondere hinsichtlich der Rechte der abgebildeten Person und etwaiger Urheber- und Leistungsschutzrechte an dem tätowierten Motiv. Der Anbieter fordert vor jeder Verarbeitung eine ausdrückliche Bestätigung des Kunden an und dokumentiert sie.

(5) Rechte am Ergebnis. Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die erzeugte Videosequenz für eigene Zwecke einschließlich der Bewerbung seines Studios zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Unterlizenzierung oder zum Weiterverkauf, werden nicht eingeräumt.

(6) Grenzen. Der Anbieter kann je Kunde und Zeitraum eine Höchstzahl von Erzeugungen festlegen, um die Verfügbarkeit für alle Kunden zu sichern. Er weist auf eine erreichte Grenze hin.

(7) Die erzeugten Videosequenzen tragen eine unsichtbare, maschinenlesbare Kennzeichnung als KI-Erzeugung, die der eingesetzte Dienstleister einfügt. Der Anbieter entfernt sie nicht und sichert nicht zu, dass die Videosequenzen frei von Kennzeichnungen des Dienstleisters sind.

7. Zahlungsverzug und Zugangssperre

(1) Bleibt die nach Ziffer 5 Absatz 15 fällige Vergütung nach dem 15. Tag des Folgemonats offen, befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

(2) Der Anbieter erinnert den Kunden vor Fälligkeit in Textform an offene Beträge und mahnt überfällige Beträge in Textform an.

(3) Der Anbieter ist nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, den Zugang zur Plattform einzuschränken, bis der überfällige Betrag ausgeglichen ist. In diesem Fall bleiben zugänglich:

a) die Abrechnungsübersicht,
b) der Weg, offene Beträge zu begleichen,
c) der lesende Zugriff auf die gespeicherten Kunden-, Termin- und Rechnungsdaten.

(4) Von der Einschränkung ausgenommen sind Beträge, die eine geringfügige Grenze nicht übersteigen; der Anbieter legt sie so fest, dass Rundungsdifferenzen keine Sperre auslösen.

(5) Gesetzliche Verzugsrechte, insbesondere auf Verzugszinsen und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten, bleiben unberührt.

8. Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft ab Vertragsschluss (Ziffer 3) sechs Monate (Mindestlaufzeit).

(2) Innerhalb der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Sie kann jedoch bereits während der Mindestlaufzeit zum Ablauf der Mindestlaufzeit erklärt werden.

(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Beide Parteien können ihn dann ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Eine automatische Verlängerung um eine weitere Mindestlaufzeit findet nicht statt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen Ziffer 9 verstößt oder mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als zwei Monate in Verzug ist.

(6) Vergütungsansprüche für Termine, die bis zum Vertragsende durchgeführt wurden, sowie Guthaben des Kunden nach Ziffer 5 Absatz 13 bleiben vom Vertragsende unberührt und werden nach dessen Ende abgerechnet.

(7) Datenrückgabe und Löschung. Der Kunde kann seine in der Plattform gespeicherten Daten bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format anfordern. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

9. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der Plattform verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass

a) er über die erforderlichen Einwilligungen und Rechtsgrundlagen für die von ihm veranlassten Nachrichten verfügt, insbesondere im Anwendungsbereich des § 7 UWG;

b) die von ihm hinterlegten Inhalte — Texte, Bilder, Werbemittel, Gewinnspielbedingungen — nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen;

c) er den gesetzlichen Anforderungen an seine eigene Tätigkeit genügt, insbesondere den Dokumentations-, Aufklärungs- und Hygienepflichten sowie dem Verbot der Tätowierung Minderjähriger nach den einschlägigen Vorschriften;

d) er seinen Endkunden gegenüber seine eigenen datenschutzrechtlichen Informationspflichten erfüllt.

(2) Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn ein Verdacht auf unbefugte Nutzung besteht.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Endbetrag eines durchgeführten Termins zutreffend und zeitnah in der Plattform festzulegen.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten nach diesem Abschnitt beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

10. Verfügbarkeit und Support

(1) Der Anbieter erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem Stand der Technik. Die Einzelheiten der Verfügbarkeit, der Wartungsfenster und der Reaktionszeiten ergeben sich aus Anhang A.

(2) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit ist technisch nicht erreichbar und wird nicht geschuldet. Zeiten, in denen die Plattform wegen einer Störung bei einem eingebundenen Drittanbieter nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, gelten nicht als Ausfallzeit des Anbieters.

(3) Notwendige Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter, soweit möglich, mit angemessenem Vorlauf an und legt sie in verkehrsarme Zeiten.

11. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die der Kunde einstellt oder veranlasst, und nicht für die Erfüllung der Verträge zwischen dem Kunden und dessen Endkunden.

12. Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die der Kunde in der Plattform verarbeitet, im Auftrag des Kunden. Die Parteien schließen hierüber einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; er ist als Anlage Bestandteil dieses Vertrags.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten in eigener Verantwortung verarbeitet — insbesondere Daten der Ansprechpartner des Kunden, Abrechnungsdaten und Daten der Besucher seiner Websites — gilt seine Datenschutzerklärung.

(3) Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter ein. Sie sind in der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführt. Der Kunde stimmt ihrem Einsatz allgemein zu; der Anbieter informiert über beabsichtigte Änderungen mit einer Frist von einem Monat in Textform und räumt dem Kunden ein Widerspruchsrecht ein.

(4) Der Kunde ist für die von ihm verarbeiteten Daten seiner Endkunden datenschutzrechtlich verantwortlich. Er erfüllt insbesondere seine Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO und holt erforderliche Einwilligungen ein.

13. Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrags.

(2) Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über sein Ende hinaus. Gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben unberührt.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz zu nennen. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

14. Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Rahmenbedingungen oder an eine geänderte Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Der Anbieter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Widerspruchsrecht und die Folgen hin.

(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.

(4) Änderungen der Vergütung nach Ziffer 5 wirken nicht auf bereits entstandene Ansprüche zurück.

15. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.

(4) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(6) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anhang A — Leistungsbeschreibung und Servicelevel

Teil I — Leistungsbeschreibung

A.1 Überblick

Die Plattform wird als Software-as-a-Service über das Internet bereitgestellt. Eine Installation beim Kunden findet nicht statt. Der Zugang erfolgt über einen Webbrowser sowie über eine für Mobilgeräte optimierte Anwendung.

  • Studio-Anwendung (app.tattoo-orbit.de): vollständiger Funktionsumfang
  • Handy-Anwendung (pwa.tattoo-orbit.de): Posteingang, Chat, Kalender, Kunden, Benachrichtigungen
  • Öffentliche Kundenseiten (tattoo-orbit.de, jeweils mit der Kennung des Studios in der Adresse): Buchungsseite, Zahlungsseite, Anzahlungsseite, Anzahlungs- und Buchungsbedingungen, Teilnahmebedingungen, digitale Kundenkarte, Kurzlinks zu Rechnungen und Videos

A.2 Funktionsumfang

A.2.1 Kundenkommunikation

  • Empfang und Versand von Nachrichten über die WhatsApp Business Platform
  • gemeinsamer Posteingang für das Studio mit Echtzeitaktualisierung
  • KI-gestützte Assistenz, die eingehende Anfragen selbständig beantwortet und qualifiziert (Motiv, Körperstelle, Größe, Stilrichtung) und anschließend einen Buchungslink versendet
  • Übernahme des Gesprächs durch einen Mitarbeiter jederzeit möglich
  • Textbausteine, Markierungen und interne Notizen
  • Empfang und Versand von Bildern und Sprachnachrichten, Transkription eingehender Sprachnachrichten
  • optionale Sprachsynthese für ausgehende Antworten
  • Erkennung von Abmeldeworten mit anschließender Versandsperre

A.2.2 Terminbuchung

  • öffentlich erreichbare Buchungsseite mit persönlichem, nicht erratbarem Zugangslink
  • Auswahl der Sitzungsart (Beratung, kleines Tattoo, Tagessitzung) und eines freien Zeitpunkts; Vorgespräch und Termin werden zusammen gebucht
  • Reservierung des gewählten Zeitpunkts für 35 Minuten während der Bezahlung; danach wird er wieder frei
  • Bestätigung der Anzahlungs- und Buchungsbedingungen durch den Endkunden per Pflichthaken vor der Zahlung; Zeitpunkt, angezeigter Wortlaut und Fassung der Bedingungen werden gespeichert
  • Einzug einer Anzahlung (derzeit 50,00 EUR) über den vom Endkunden gewählten Zahlungsdienstleister — Stripe oder, sofern das Studio ein PayPal-Händlerkonto verbunden hat, PayPal; Zahlungsempfänger ist das Studio
  • Entstehen des Termins erst mit der bezahlten Anzahlung
  • Anzahlungsseite: Anforderung einer Anzahlung in gleicher Höhe zu einem bestehenden Termin ohne bezahlte Anzahlung, insbesondere zu einem vom Studio selbst angelegten Termin, aus dem Kalender heraus (Kurzlink, den das Studio dem Endkunden weitergibt); gleiche Bedingungen, gleiche Wahl des Zahlungswegs
  • automatische Zuweisung eines Artists anhand der Stilrichtung und einer gewichteten Auswahl
  • Erinnerung an den Termin
  • Erfassung von Erscheinen, Nichterscheinen und Absagen mit Angabe des Grundes; bei einer Absage durch den Endkunden zusätzlich mit dem Zeitpunkt, zu dem die Absage beim Studio eingegangen ist („Absage eingegangen am"; Vorbelegung: jetzt; nicht in der Zukunft, nicht vor der Buchung des Termins) — ab diesem Zeitpunkt wird das 48-Stunden-Fenster gemessen; Erstattung oder Verfall der Anzahlung nach dem Grund, Erstattungen auf demselben Zahlungsweg

A.2.3 Kalender

  • Terminkalender für mehrere Artists mit Öffnungszeiten, Schließzeiten und Pufferzeiten
  • Zeitraster und Rundungsregeln je Studio einstellbar
  • optionale Synchronisation mit einem externen Kalender

A.2.4 Kunden

  • Kundenkartei mit Stammdaten, Terminen, Zahlungen und Rechnungen
  • digitale Kundenkarte
  • Ablage von Dokumenten zum Kunden
  • Funktion zur Löschung auf Antrag einer betroffenen Person

A.2.5 Zahlungen und Rechnungen

  • Verbindung des Stripe-Kontos (Stripe-Connect-Onboarding) und des PayPal-Händlerkontos (PayPal-Partner-Verbindung) durch das Studio unter Einstellungen → Abrechnung; Zahlungsempfänger ist stets das Studio
  • Erzeugung von Zahlungslinks (Zahlungsseite), Versand über WhatsApp; der Endkunde wählt auf der Zahlungsseite den Zahlungsdienstleister — Stripe oder, sofern das Studio ein PayPal-Händlerkonto verbunden hat, PayPal
  • Zahlungsarten bei Stripe nach der Konfiguration des Studios in seinen Stripe-Einstellungen (Karte, Apple Pay, Klarna, SEPA); Zahlungsmitteldaten sehen weder Studio noch Anbieter
  • Erfassung von Zahlungen, Teilzahlungen und Erstattungen; Erstattungen auf demselben Zahlungsweg
  • Erstellung von Rechnungen des Studios an dessen Kunden als PDF
  • Kurzlinks zu Rechnungen, Zahlungen, Anzahlungen, Videos, Buchungen und Kundenkarte: Code in der Adresse, sperrbar, optional befristet, mit Klickzähler und Zeitpunkt des letzten Öffnens
  • Anzahlungsbeleg des Anbieters an das Studio über jede vereinnahmte Anzahlung (gesonderter Steuerausweis) und Berichtigungsbeleg bei Erstattung oder Verfall
  • Abrechnungsübersicht mit offenen Posten, Guthaben und Fälligkeiten
  • monatliche Rechnung des Anbieters an das Studio als PDF (Vergütung des Terminmonats, Transaktionsgebühren, KI-Videos; Absetzung belegter Anzahlungen; offener Betrag „Zu zahlen" und „Ihr Guthaben" getrennt ausgewiesen, ohne Saldierung)
  • Begleichung offener Posten durch das Studio über Stripe Checkout auf dem Konto des Anbieters (Karte, Apple Pay, PayPal als Zahlart im Stripe-Checkout)
  • Zahlungserinnerung vor Fälligkeit, Mahnung bei Überfälligkeit per E-Mail; Einschränkung des Zugangs bei Zahlungsverzug nach Ziffer 7 dieser Bedingungen (technisch vorhanden, derzeit nicht eingeschaltet): Der lesende Zugriff auf alle Bereiche bleibt erhalten, gesperrt sind Anlegen, Ändern und Versenden; Abrechnungsübersicht und Begleichen bleiben voll nutzbar
  • Erhebung der Angaben nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7) durch den Anbieter im Verwaltungsbereich; das Studio stellt sie auf Anforderung bereit

A.2.6 Werbung

  • Anlage und Steuerung von Kampagnen über die Werbeschnittstellen von Meta
  • Anzeigenformate für Bild, Video und Reel
  • Kennzahlen mit Verlauf
  • Empfang von Kontaktanfragen aus Anzeigen

A.2.7 Gewinnspiel

  • Erfassung von Teilnahmen über einen Teilnahme-Code
  • zeitversetzte Ziehung, Sofortgewinn und Hauptgewinn
  • öffentlich erreichbare Seite mit den Teilnahmebedingungen des Studios
  • Mustertext für die Teilnahmebedingungen

A.2.8 KI-Videoerstellung

  • Erzeugung einer etwa acht Sekunden langen Videosequenz in 1080p mit Ton im Hoch- oder Querformat aus einer Fotografie
  • Prüfung und bis zu zwei Korrekturen des Startbildes vor der Erzeugung
  • Anzeige und Bestätigung des Preises vor der Erzeugung
  • Bereitstellung zum Ansehen, Herunterladen, Versenden und Ablegen in der Kundenkarte

A.2.9 Benachrichtigungen

  • Push-Benachrichtigungen auf Endgeräten der Mitarbeiter
  • E-Mail-Benachrichtigungen, unter anderem Monatsabschluss und Zahlungserinnerung

A.3 Rollen und Berechtigungen

  • Studioinhaber: vollständiger Zugriff auf sein Studio einschließlich Einstellungen und Abrechnung
  • Studiomitarbeiter: Zugriff auf Posteingang, Kalender, Kunden; lesender Zugriff auf Abrechnungsübersicht, Monatsaufschlüsselung und Monatsrechnungen; kein Begleichen, kein Festschreiben des Endbetrags, keine Einstellungen
  • Plattformverwaltung: ausschließlich beim Anbieter; Einrichtung, Betrieb und Unterstützung

Ein Artist ist nicht notwendig ein Benutzer. Er ist eine Person, die das Studio verplant; ein Benutzerkonto ist dafür nicht erforderlich.

A.4 Einrichtung

Die Ersteinrichtung nimmt der Anbieter unter Mitwirkung des Kunden vor. Die Verbindung der Zahlungskonten bei Stripe und/oder PayPal nimmt der Kunde selbst vor: Er durchläuft das Stripe-Connect-Onboarding bzw. die PayPal-Partner-Verbindung unter Einstellungen → Abrechnung; der Anbieter stellt die Verknüpfung bereit und speichert die zurückgemeldete Konto- bzw. Händlerkennung. Die Einrichtung dauert in der Regel weniger als eine Woche, abhängig von der Mitwirkung des Kunden und von Freigaben Dritter, insbesondere der Freigabe einer Rufnummer durch Meta und der Freigabe der Zahlungskonten durch Stripe bzw. PayPal. Zeiten, die auf eine solche Freigabe entfallen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.

A.5 Was nicht geschuldet ist

  • ein wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Zahl von Anfragen, Terminen oder Umsätzen
  • die Verfügbarkeit der eingebundenen Dienste Dritter
  • die Richtigkeit der von der KI-Assistentin erzeugten Antworten im Einzelfall; der Kunde kann jederzeit eingreifen
  • die Erfüllung der Verträge zwischen dem Kunden und dessen Endkunden
  • eine Freiheit der erzeugten Videosequenzen von Kennzeichnungen des Videoanbieters, insbesondere der unsichtbaren Kennzeichnung als KI-Erzeugung
  • die Prüfung vom Kunden eingestellter Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit

Teil II — Servicelevel

A.6 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Kalendermonat bereit. Gemessen wird von außen: Ein unabhängiger Überwachungsdienst ruft mindestens alle fünf Minuten die Anmeldeseite der Studio-Anwendung und die Zustandsprüfung der Schnittstelle (api.tattoo-orbit.de/api/health) ab. Die Plattform gilt als nicht verfügbar, solange einer dieser Abrufe ohne Antwort bleibt oder einen Fehler meldet.

(2) Als Ausfallzeit gilt nicht:

a) angekündigte Wartung nach Ziffer A.7,

b) Ausfälle oder Einschränkungen bei eingebundenen Diensten Dritter,

c) Störungen, die auf Handlungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder auf seine Infrastruktur zurückgehen,

d) höhere Gewalt.

(3) Die Zustandsprüfung meldet einen Fehler, sobald die Datenbank oder der Zwischenspeicher, über den auch die Hintergrundwarteschlangen laufen, nicht erreichbar ist oder nicht rechtzeitig antwortet. Der Überwachungsdienst benachrichtigt den Anbieter selbsttätig, sobald ein Abruf fehlschlägt.

A.7 Wartung

(1) Planbare Wartungsarbeiten legt der Anbieter in verkehrsarme Zeiten und kündigt sie mindestens 24 Stunden vorher an.

(2) Sicherheitsrelevante Arbeiten kann der Anbieter ohne Vorankündigung durchführen. Er informiert den Kunden unverzüglich danach.

A.8 Störungsmeldung und Reaktionszeiten

(1) Störungen meldet der Kunde in Textform an info@innovadrive.de.

(2) Der Anbieter beginnt mit der Bearbeitung innerhalb der folgenden Zeiten, gerechnet ab Eingang der Meldung während der Servicezeiten:

  • Stufe 1 — kritisch: Die Plattform ist nicht nutzbar oder eine für den Betrieb wesentliche Funktion fällt vollständig aus (Nachrichtenempfang, Buchungsseite, Zahlungseinzug). Reaktionszeit 30 Minuten.
  • Stufe 2 — erheblich: Eine wesentliche Funktion ist erheblich eingeschränkt, es besteht eine zumutbare Umgehung. Reaktionszeit 2 Stunden.
  • Stufe 3 — sonstige: sonstige Störungen, Fragen, Änderungswünsche. Reaktionszeit 1 Werktag.

(3) Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen.

(4) Die Reaktionszeit ist die Zeit bis zum Beginn der Bearbeitung, nicht bis zur Behebung. Eine Behebungszeit wird nicht zugesagt.

A.9 Datenexport nach Vertragsende

Den Datenexport nach Vertragsende stellt der Anbieter innerhalb von zehn Werktagen nach Anforderung bereit.

A.10 Rechtsfolgen bei Unterschreitung

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Unterschreitung der Zusagen dieses Anhangs bleiben unberührt. Eine darüber hinausgehende Rechtsfolge ist nicht vereinbart.

A.11 Unterstützung

(1) Die Unterstützung des Kunden bei der Nutzung der Plattform ist im Leistungsumfang enthalten.

(2) Nicht enthalten sind Leistungen, die über die Nutzung der Plattform hinausgehen, insbesondere individuelle Anpassungen, Schulungen über die Einweisung hinaus und die Erstellung von Inhalten für den Kunden. Solche Leistungen werden gesondert vereinbart.

Anhang B — Rahmenbedingungen der Gewinnspielfunktion

B.1 Gegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine Funktion zur Verfügung, mit der dieser ein Gewinnspiel zur Gewinnung von Interessenten durchführen kann.

(2) Der Ablauf ist: Eine Werbeanzeige mit Klick-zu-WhatsApp führt den Interessenten zur WhatsApp-Nummer des Kunden. Der Interessent sendet den Teilnahme-Code an diese Nummer; die Teilnahme wird verbucht und bestätigt. Die Ziehung erfolgt zeitversetzt, der Gewinner wird benachrichtigt. Anschließend übernimmt die KI-Assistentin das Gespräch und führt zur Terminbuchung.

(3) Ein Interessent, der ohne gültigen Teilnahme-Code schreibt, erhält die Auskunft, wie man teilnimmt. Ein Beratungsgespräch findet in diesem Fall nicht statt.

B.2 Rollenverteilung

(1) Der Kunde ist Veranstalter des Gewinnspiels im Rechtssinne. Er lobt die Gewinne aus, verantwortet die Teilnahmebedingungen und erfüllt die Gewinnansprüche.

(2) Der Anbieter ist ausschließlich technischer Dienstleister. Er ist weder Veranstalter noch Mitveranstalter, lobt keine Gewinne aus und schuldet deren Erfüllung nicht.

(3) Der Anbieter tritt gegenüber den Teilnehmern nicht als Absender der Nachrichten auf. Absender ist die WhatsApp-Nummer des Kunden.

(4) Datenschutzrechtlich ist der Kunde Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet die Daten der Teilnehmer als Auftragsverarbeiter.

B.3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des von ihm veranstalteten Gewinnspiels verantwortlich, insbesondere für

a) die Vollständigkeit und Richtigkeit der Teilnahmebedingungen,

b) die Einhaltung der lauterkeitsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der §§ 3, 5, 5a und 7 UWG,

c) die Einhaltung der Vorgaben von Meta für Gewinnspiele und für die Ansprache über die WhatsApp Business Platform,

d) die tatsächliche Erfüllung der ausgelobten Gewinne,

e) die Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber den Teilnehmern.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er über eine tragfähige Grundlage für die Ansprache der Teilnehmer verfügt (§ 7 UWG).

(3) Der Kunde lobt keine Gewinne aus, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder deren Abgabe an Verbraucher unzulässig ist.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass er diese Pflichten schuldhaft verletzt, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

B.4 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt bereit:

a) die Erfassung der Teilnahmen über einen vom Kunden festgelegten Teilnahme-Code,

b) eine zeitversetzte Ziehung,

c) den Versand der Bestätigungs- und Gewinnnachrichten über die WhatsApp-Nummer des Kunden,

d) eine öffentlich erreichbare Seite mit den Teilnahmebedingungen des Kunden,

e) einen Mustertext für die Teilnahmebedingungen,

f) die Möglichkeit, Gewinne, Fristen und Texte zu konfigurieren.

(2) Der Mustertext ist ein Vorschlag, keine Rechtsberatung. Seine Verwendung entbindet den Kunden nicht von der Prüfung, ob er zu seinem Betrieb und zu den von ihm ausgelobten Gewinnen passt. Der Kunde kann ihn vollständig durch einen eigenen Text ersetzen.

(3) Der Anbieter prüft die vom Kunden hinterlegten Texte und Gewinne nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit.

B.5 Festschreibung der Gewinne

(1) Der Wert eines Gewinns wird im Zeitpunkt der Ziehung am Datensatz des Teilnehmers festgeschrieben.

(2) Ändert der Kunde seine Einstellungen nach der Ziehung, gilt für bereits benachrichtigte Teilnehmer der Wert, der in der Gewinnnachricht genannt wurde.

B.6 Abmeldung von Teilnehmern

(1) Die Plattform erkennt die Abmeldeworte STOP, ABMELDEN und UNSUBSCRIBE sowie weitere vom Kunden festgelegte Begriffe.

(2) Nach einer Abmeldung versendet die Plattform an den betreffenden Teilnehmer keine Nachrichten mehr. Der Kunde darf diese Sperre nicht umgehen.

B.7 Beziehung zur Vergütung

(1) Für die Nutzung der Gewinnspielfunktion selbst fällt keine gesonderte Vergütung an.

(2) Führt eine Teilnahme zu einer Terminbuchung über die Buchungsseite, gilt Ziffer 5 dieser Bedingungen unverändert. Insbesondere entsteht die Anzahlung des Endkunden und der Anspruch des Anbieters an dem durchgeführten Termin.

(3) Ein vom Kunden gewährter Rabatt mindert den Endbetrag und damit die Bemessungsgrundlage der Vergütung des Anbieters. Maßgeblich ist der Betrag, den der Kunde seinem Endkunden tatsächlich berechnet.

B.8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet nicht für die Durchführung des Gewinnspiels, für die Erfüllung der Gewinne und für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden hinterlegten Inhalte.

(2) Im Übrigen gilt Ziffer 11 dieser Bedingungen.

B.9 Beendigung

(1) Der Anbieter kann die Gewinnspielfunktion für einen Kunden aussetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß bestehen oder ein Drittanbieter, insbesondere Meta, dies verlangt. Er informiert den Kunden unverzüglich.

(2) Mit Beendigung des Hauptvertrags endet auch die Nutzung dieser Funktion. Laufende Gewinnspiele sind vom Kunden vorher abzuwickeln.

Fragen zu diesem Text: info@innovadrive.de